Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
  1. Wir verkaufen und liefern unsere Produkte ausschließlich zu nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
  2. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung durch den Käufer gültigen Fassung auch für alle gleichartigen künftigen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung verbindlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AEB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen und nicht ausdrücklich widersprochen haben.
§ 2 Vertragsschluss
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form, überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Technische Änderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.
  2. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
    • § 2.1 Vertragsabschluss unter Abwesenden
      Die Bestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang an uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Schrift- oder Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung, Rechnung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
    • § 2.2 Vertragsschluss unter Anwesenden
      1. Bei einem Vertragsschluss unter Anwesenden gilt der Kaufvertrag mit der Unterschrift des Käufers auf dem Auftrag als zustande gekommen. Der Käufer erhält eine digitale oder papierhafte Kopie des Auftragsformulars.
      2. Bei Vertragsabschluss unter Anwesenden gilt die dem Käufer überlassene digitale oder papierhafte Kopie des Auftragsformulars als Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde gelegt war.
  2. Unsere Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung und ausschließlich Versandkosten. Alle genannten Preise gelten in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Der Käufer hat die Wahl zwischen folgenden Zahlungsarten: Vorauskasse, per Banküberweisung, sofortige Barzahlung, Scheck oder Nachnahme. Bei Erstbestellungen liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorauskasse.
  4. Im Falle der Zahlung des Kaufpreises gegen Rechnung hat der Käufer direkt an uns innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum und ausschließlich auf eines unserer Konten zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
§ 4 Lieferung
  1. Im Falle telefonischer oder mündlicher Bestellungen hat bei Meinungsverschiedenheiten über den Vertragsumfang der Käufer den Nachweis für eine Abweichung zu unserem schriftlichen Vertragsangebot zu erbringen.
  2. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Tuttlingen auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend.
  3. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Vorausgesetzt ist, dass die jeweilige Teillieferung im Einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann.
  4. Eine Haftung für die Ermittlung des günstigsten Versandweges wird von uns nicht übernommen.
  5. Im Falle eines Annahmeverzugs des Käufers berechnen wir 10% des Bruttoverkaufspreises als Entschädigung für den entstandenen Verzögerungsschaden. Für den Fall, dass der tatsächlich entstandene Schaden diesen Pauschalbetrag übersteigt, behalten wir uns das Recht vor den höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 5 Lieferfristen/Lieferverzug
  1. Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht.
  2. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  3. Die Rechte des Käufers gem. § 10 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
  4. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.
§ 6 Transportrisiko, Gefahrübergang bei Versendung
  • Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder die Ausführung des Transports bestimmte Person, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag sowie der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer.
  2. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern („Nacherfüllung“) und erlischt unter folgenden Umständen:
    1. Bei Waren, welche vom Käufer oder von Dritten bearbeitet, verändert bzw. an welcher Mängel ohne Zustimmung beseitigt wurden.
    2. Auf Wettbewerbsteile bzw. nicht-originale Teile gibt es keine Gewährleistung.
    3. Wenn der Einbau von Waren außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird.
  3. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen und zu spezifizieren, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mündliche oder spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
  4. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  6. Bei berechtigterweise geltend gemachten Mängeln wird nach unserer Wahl unentgeltlich Ersatz geleistet durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“).
    Die Nacherfüllung kann von uns verweigert werden, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Eine Nachbesserung gilt frühestens nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch als gescheitert. Im Falle eines Rücktritts muss uns die Ware frei zur Verfügung gestellt werden. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung und die zusätzlichen Angaben der VITO AG in der Annahmeerklärung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 unten und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 9 Rücknahme von Waren
  1. Wir verkaufen nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ein Widerrufsrecht des Käufers wird deshalb ausgeschlossen.
  2. Sofern kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die von uns gelieferten Waren normalerweise nicht zurück genommen. Sollte es dementgegen ausnahmsweise zu einer ausdrücklich durch uns genehmigten Warenrücknahme aus Kulanz kommen, ist die Rücksendung an uns in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Zudem wird dem Käufer eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ sowie - im Falle von zurück gesendeten Geräten - zusätzlich eine Gebühr von 250,-€ pro Gerät für die technische Überprüfung und Wiedereinlagerung berechnet.
    Die Bearbeitungsgebühr sowie die Gebühr für technische Überprüfung werden per separater Rechnung gestellt und sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Warenrücknahme aus Kulanz ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben. Die Warenrücknahme aus Kulanz wird erst wirksam, wenn ein sachgemäß einwandfreier Zustand der betreffenden Ware durch eine vollständige Prüfung unserer Serviceabteilung bestätigt wurde.
    Auch die Rücknahme von Einzel- und Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Einzel- und Sonderanfertigungen verpflichtet sich, die bestellten Waren in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben.
  3. Transportkosten und Dienstleistungen können grundsätzlich nicht gutgeschrieben werden.
§ 10 Haftung
  1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalpflicht); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist 78532 Tuttlingen.
  2. Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung, auch Wechsel und Schecks, ist 78532 Tuttlingen.
  3. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
  4. Soweit keine zwingende gesetzliche Bestimmung entgegensteht, gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 12 Gültigkeit
  1. Diese AGB gelten ab dem 09.01.2020.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.
  3. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherungen aller Art bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schrift- bzw. Textformerfordernisses.

78532 Tuttlingen, Januar 2020


Kontakt aufnehmen

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Ideen haben die Sie uns mitteilen möchten, senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an:

+49 7461 962890

VITO AG
Eltastraße 6
78532 Tuttlingen, Germany

#vitofilter